1. Diese Beherbergungsordnung ist für alle untergebrachten Gäste (im Folgenden "Gäste" oder einzeln "Gäste" genannt) verbindlich, die die Unterkunftsdienstleistungen im Pinia Hotel & Resort Špindlerův Mlýn in Anspruch nehmen, das von CPI Hotels, a.s., ID-Nr.: 47116757, mit Sitz in Prag 10, Bečvářova 2081/14, PLZ 100 00 (im Folgenden "Unterkunftsanbieter" genannt) betrieben wird, und bildet einen untrennbaren Bestandteil des zwischen dem Gast und dem Beherberger abgeschlossenen Beherbergungsvertrages oder eines ähnlichen Vertrags (im Folgenden nur "Vertrag"). Als Gäste gelten auch Personen, die zusammen mit einem Gast untergebracht sind, der einen Vertrag mit dem Beherberger abgeschlossen hat.
  2. Gäste müssen auf Verlangen ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Gäste unter 18 Jahren müssen auf Verlangen des Beherbergungsbetriebs die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen. Gäste, die sich weigern, sich auszuweisen oder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (bei Gästen unter 18 Jahren) vorzulegen, dürfen unbeschadet ihrer sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb nicht beherbergt werden.
  3. Gemäß § 103 lit. b) Akt Nr. Gemäß dem Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze, in der Fassung späterer Vorschriften, ist der Gast – Ausländer verpflichtet, dem Beherberger auf Verlangen ein Reisedokument, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Meldebescheinigung, eine Aufenthaltskarte, eine Daueraufenthaltskarte oder eine Daueraufenthaltskarte vorzulegen und das Anmeldeformular persönlich auszufüllen und zu unterschreiben oder ein Papierdokument zu unterzeichnen, das Daten enthält, die im Rahmen des Meldeformulars gemäß § 97 des Gesetzes enthalten sind. Ein Gast – ein Ausländer, der sich weigert, einen Identitätsnachweis und andere im vorigen Satz genannte Dokumente vorzulegen und sich weigert, das Anmeldeformular auszufüllen und/oder zu unterschreiben, kann nicht untergebracht werden. Die Pflicht zum persönlichen Ausfüllen und Unterschreiben des Anmeldeformulars gilt nicht für Gäste – Ausländer unter 15 Jahren.
  4. Personenbezogene Daten, die der Gast beim Abschluss eines Beherbergungsvertrages oder eines ähnlichen Vertrags zur Verfügung stellt, unterliegen dem Schutz durch die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Der Beherbergungsbetrieb verarbeitet und schützt als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten die vom Gast zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Website von https://www.cpihotels.com/cs/gdpr. Die Gäste können diese Informationen auch schriftlich an der Hotelrezeption erhalten.
  5. Beim Check-in erhält der Gast eine Unterkunftskarte mit der Zimmernummer und dem Schlüssel (Hotelkarte) zum Zimmer. Ab diesem Zeitpunkt haben nur noch der/die Gast(e) Zutritt zum Zimmer. Der Zutritt des Hotelpersonals zum gemieteten Zimmer ist nur insoweit beschränkt, als dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Beherbergungsbedingungen erforderlich ist.
  6. Weder der Gast noch der Beherberger sind berechtigt, Dritten die Nutzung des Zimmers zu überlassen. Es kann auch vereinbart werden, den Zutritt des Hotelpersonals zu beschränken, um die Privatsphäre des Gastes zu gewährleisten.
  7. Das Check-in ist am Anreisetag frühestens ab 14:00 Uhr möglich, sofern vorher nichts anderes vereinbart wurde.
  8. Der Gast wird das Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr am letzten Tag der Unterkunft räumen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Kommt der Gast dieser nicht innerhalb dieser Frist nach, ist der Beherberger berechtigt, dem Gast einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen.
  9. Wünscht der Gast eine Verlängerung der Unterkunft, so ist der Beherberger berechtigt - sofern er unterbringen kann - ihm ein anderes Zimmer anzubieten als dasjenige, in dem der Gast ursprünglich untergebracht war.
  10. Hunde, Katzen und andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Unterkunft im Hotel untergebracht werden. Für die Unterbringung von Tieren im Hotelzimmer wird eine Sondergebühr gemäß der Preisliste des Beherbergers erhoben.
  11. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung wird der Beherberger dem Gast notwendige medizinische Hilfe leisten oder ihn ins Krankenhaus bringen. Die Kosten dafür trägt der Gast.
  12. Es ist nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Beherbergers Möbel zu versetzen, Reparaturen oder Eingriffe in das Stromnetz oder andere Installationen im Zimmer oder in den Gemeinschaftsräumen des Hotels vorzunehmen, noch ist der Gast berechtigt, andere Änderungen vorzunehmen.
  13. Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer ordentlich und sauber zu halten.
  14. Den Gästen ist es nicht gestattet, ihre eigenen Elektrogeräte im Hotel und insbesondere im Zimmer zu benutzen, mit Ausnahme von Elektrogeräten, die für die persönliche Hygiene des Gastes verwendet werden (Rasierer, Massagegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten usw.), Ladegeräte für Mobiltelefone, Laptops, Tablets, Kameras und ähnliche Geräte, die an das Stromnetz des Unterkunftsanbieters angeschlossen sind. All dies unter der Voraussetzung, dass diese Geräte keine technischen Mängel aufweisen und mit dem CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet werden müssen. Der Gast darf diese elektrischen Geräte nur in Anwesenheit des Gastes benutzen oder aufladen. Der Gast ist verpflichtet, alle diese Geräte unverzüglich nach Beendigung der aktiven Nutzung oder des Aufladens dieser Geräte zu trennen. Es ist strengstens untersagt, eigene elektrische Geräte zu benutzen, die eine Wärmequelle darstellen, wie z. B. Wasserkocher, Herdplatten oder Kochplatten.
  15. Gäste, die ihre eigenen Elektrogeräte und andere elektrische Geräte im Hotel benutzen, haften für alle dadurch verursachten Schäden.
  16. Der Gast ist berechtigt, alle Einrichtungen des Zimmers nur zu dem Zweck zu benutzen, für den sie bestimmt sind. Der Gast ist verpflichtet, die elektrischen Geräte des Beherbergers (Haartrockner, Wasserkocher, Kaffeemaschine und sonstige elektrische Geräte im Zimmer) so zu gebrauchen, dass die Gesundheit des Gastes nicht beeinträchtigt wird.
  17. Der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Freiheit, Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer Personen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
  18. Beim Verlassen des Zimmers wird darum gebeten, das Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten, die Wasserhähne zuzudrehen und die Zimmertür ordnungsgemäß zu verschließen.
  19. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter 10 Jahren sowie Hunde, Katzen und andere Tiere nicht unbeaufsichtigt von Erwachsenen in den Zimmern und anderen Sozial- und Gemeinschaftsbereichen des Hotels gelassen werden.
  20. Es ist den Gästen nicht gestattet, Waffen, Munition, Sprengstoffe, Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen oder Gifte (mit Ausnahme von Medikamenten, die für den Verzehr durch den Gast bestimmt sind) in das Hotel mitzubringen oder herzustellen. Ebenso ist der Umgang mit offenem Feuer, Kerzen oder Pyrotechnik im Hotel nicht gestattet.
  21. Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die am Eigentum des Beherbergers verursacht werden, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  22. Der Beherberger erbringt den Gästen Dienstleistungen in dem Umfang und unter den Bedingungen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere in der Gesetzesnr. Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften, und Vertrag.
  23. Der Beherberger haftet für alle Schäden, die am Eigentum der Gäste verursacht werden, gemäß §§ 2946 ff. des Gesetzes. Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften. Die Gäste sind verpflichtet, alle Wertsachen im Hotelsafe an der Rezeption oder im Safe im Zimmer aufzubewahren, wobei es sich um Bereiche handelt, die für die Aufbewahrung von Wertsachen reserviert sind. Zu den Wertgegenständen gehören unter anderem Schmuck, Geld, Wertpapiere, Uhren, Mobiltelefone und andere Kommunikationsgeräte, Computer, audiovisuelle und andere Geräte.
  24. Bei Ankunft hat der Gast die Möglichkeit, entweder eine Kreditkarte als Zahlungsgarantie vorzulegen oder die Unterkunft im Voraus zu bezahlen. Zusätzlich zu den Übernachtungskosten wird der Gast gebeten, eine Barkaution oder eine Kreditkarte als Sicherheit zu hinterlegen, um eventuelle Ausgaben für zusätzliche Dienstleistungen oder Produkte.
  25. Die Gäste sind verpflichtet, sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Evakuierungsplan für den Fall eines Brandes vertraut zu machen. Dieser Plan befindet sich in jedem Hotelzimmer und ist auch an der Rezeption erhältlich.
  26. Das gesamte Hotel ist rauchfrei und in allen Hotelbereichen ist das Rauchen verboten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den Beherberger, vom Gast eine Vertragsstrafe zu verlangen.
  27. Der Gast ist verpflichtet, die Regeln des guten Benehmens einzuhalten, andere Gäste nicht mit seinem Verhalten zu belästigen, die Nachtruhe (von 22:00 bis 6:00 Uhr) einzuhalten, keine alkoholischen Getränke oder Betäubungsmittel in den Gemeinschaftsräumen des Hotels zu konsumieren und die Einrichtungen und Geräte des Hotels (Unterkunftsanbieters) nicht zu beschädigen. Ein Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen gilt als wesentliche Vertragsverletzung.
  28. Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos aufzulösen, wenn der Gast seine Pflichten gröblich verletzt. Die Kündigung wird durch Zustellung oder Aushändigung an den Gast wirksam. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, das Entgelt für die bereits in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen und den Beherbergungsbetrieb unverzüglich zu verlassen. Falls der Gast das Hotel nicht verlässt, ist der Anbieter der Unterkunft berechtigt, sich unverzüglich mit der Polizei der Tschechischen Republik oder einer anderen Behörde in Verbindung zu setzen.
  29. Der Beherberger übernimmt die Haftung für alle Schäden an Fahrzeugen und deren Zubehör, die während des Abstellens auf dem Hotelparkplatz entstehen. Schäden an Gegenständen, die nicht zum Zubehör des Fahrzeugs gehören und in den Fahrzeugen zurückgelassen wurden, sind von der Haftung ausgeschlossen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Beherbergungsordnung und der Hotelparkplatzordnung hat diese Beherbergungsordnung Vorrang.